Beamte
Bei Fragen zu den Bezügemitteilungen, Fragen zu Lohnsteuerbescheinigungen, Meldungen von Sterbefällen, Veränderungsmitteilungen usw. aber auch bei Kindergeldangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihr Kundencenter Versorgungsservice
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Die Berechnung und Festsetzung der Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen erfolgt im Auftrag der BAnst PT durch die Postbeamtenkrankenkasse. Diese stellt 2 Informationsportale für die Beihilfeberechtigten zur Verfügung:
Mitglieder der PBeaKK: | www.pbeakk.de |
Alle übrigen Beihilfeberechtigten im Zuständigkeitsbereich der BAnstPT |
www. beihilfedienste.de |