Allgemein

Seniorenausweise der Unternehmen

Da immer wieder Nachfragen zu Seniorenausweisen der Unternehmen eingehen, hier eine Info zu den zuständigen Stellen:

Rentnerausweise
Die Ausstellung und der Versand erfolgt seit Juli 2020 mit dem Begrüßungsschreiben durch den Rentenservice der Deutschen Post AG. Bei Verlust oder Beschädigung kann ein Ersatzrentenausweis angefordert werden. Dafür wendet man sich schriftlich unter Angabe der Postrentennummer an den Renten Service (Die Rentennummer findet man z.B. auf der letzten Anpassungsmitteilung).

Ausweis für Versorgungsempfänger/innen
Die Ausstellung und der Versand erfolgt mit der Festsetzung der Versorgung durch das Kundencenter Versorgung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis per Mail angefordert werden:
versorgung@banstpt.de


Wechsel bei der Kassenführung des Seniorenbeirats

Seit mehr als 25 Jahren hat Helga Schnellhammer unsere Kasse mit viel Engagement verwaltet. Anfang Januar hat sie nun diese Tätigkeit an Erna Fuchs übergeben, bleibt aber weiterhin als Seniorenbeirätin aktiv.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Helga Schnellhammer für die langjährige gewissenhafte Kassenführung. Ebenso bedanken wir uns bei Erna Fuchs, die erfreulicherweise diese Funktion übernommen hat.


Informationsblatt zur Hinterbliebenenversorgung

Dieses Informationsblatt zeigt auf, welche Ansprüche im Falle des Todes einer Ruhestandsbeamtin/eines Ruhestandsbeamten bzw. einer Beamtin/eines Beamten die Hinterbliebenen (Witwe/Witwer, Waisen) haben.

> Informationsblatt zur Hinterbliebenenversorgung


Vorsorgevollmacht

Vom Kreisseniorenbeirat Konstanz erhielten wir einen Link zum Thema Corona-Virus. Es ist eine Ergänzung zum Thema Patientenverfügung.
https://kreisseniorenrat-konstanz.de/arbeitsbereiche-projekte/vorsorgemappe/
Wer keine Möglichkeit hat den Link herunterzuladen , kann die Ergänzungsblätter sowie die komplette Vorsorgemappe über das Büro des Kreisseniorenrats im Landratsamt Konstanz unter der Telefonnummer 07531 800 1787 bestellen.


Ausstellung einer Vollmacht bei der PBeaKK

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sinnvoll ist eine Vollmacht an eine Vertrauensperson für die PBeaKK zu erteilen. Das Formblatt kann telefonisch bestellt, oder unter www.pbeakk.de/Mitgliedschaft/Vollmacht heruntergeladen werden.

Nachfolgend die Erklärungen der PBeaKK dazu:

Warum sollte ich jemanden bevollmächtigen?
Die Erteilung einer Vollmacht empfiehlt sich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten mit der PBeaKK selbst zu kümmern. Sie können auch aus anderen Gründen eine Person Ihres Vertrauens mit der Regelung Ihrer Angelegenheiten beauftragen. Selbstverständlich können Sie als Mitglied auch nach der Erteilung einer Vollmacht selbstständig handeln.
Wen kann ich bevollmächtigen? Was bewirkt die Vollmacht?
Mit der Vollmacht ermächtigen Sie eine geschäftsfähige Person Ihres Vertrauens, für Sie alle Angelegenheiten im Zusammenhang kann für Sie alle Leistungen der PBeaKK, der Beihilfe und der privaten Pflegepflichtversicherung beantragen. Die bevollmächtigte Person kann auch veranlassen, dass diese Leistungen z. B. auf das Konto der bevollmächtigten Person überwiesen werden. Die bevollmächtigte Person kann für Sie z. B. einen Antrag auf Überführung in eine andere Mitgliedergruppe stellen oder Tarife der Zusatzversicherung neu beantragen oder kündigen. Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle Widerspruch erheben, darf Sie aber grundsätzlich nicht in einem Klageverfahren vertreten. Darüber hinaus kann die bevollmächtigte Person Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden, Einsicht in Ihre Krankenunterlagen nehmen und diese Unterlagen wenn notwendig an die PBeaKK, an Sachverständige oder an Sachverständigengesellschaften weiterleiten. Wenn Sie eine weitere Person bevollmächtigen möchten, ist dafür ein separates Formular erforderlich. Die Option der grundsätzlichen Zusendung des Schriftwechsels ist aber immer nur an einen Bevollmächtigten möglich.
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Vollmacht? Wie lange gilt sie?
Die Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei der PBeaKK. Sie erhalten hierüber keine besondere Bestätigung. Soll der Schriftwechsel zukünftig an die Adresse der bevollmächtigten Person gesandt werden, wird der Bevollmächtigte mit einer Versicherungsbestätigung hierüber informiert. Die Vollmacht gilt, bis sie schriftlich durch Sie oder nach Ihrem Tod durch den oder die Erben widerrufen wird und der Widerruf bei der PBeaKK eingegangen ist. Die Vollmacht gilt nur gegenüber der PBeaKK und ersetzt keine weitergehende Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit.
Mit wem führen wir den Schriftwechsel?
Bei der Bevollmächtigung haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, dass der Schriftwechsel mit der von Ihnen bevollmächtigten Person geführt wird. Sie persönlich erhalten dann keinerlei Schreiben mehr von der PBeaKK. Wenn Sie dieses Auswahlfeld nicht ankreuzen, erhalten Sie selbst wie bisher den gesamten Schriftwechsel. Sollten Sie später wünschen, dass wir den Schriftwechsel mit der von Ihnen bevollmächtigten Person führen, ist dies problemlos möglich. Eine schriftliche und unterschriebene Mitteilung an uns genügt hierzu.
Wir senden den gesamten Schriftwechsel ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung an die bevollmächtigte Person. Diese Mitteilung können Sie selbst abgeben. Wir können aber auch eine von der bevollmächtigten Person abgegebene und von ihr unterschriebene Mitteilung akzeptieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen die PBeaKK Kundenberatung gerne zur Verfügung


„Medikationsplan schafft Überblick“
BAGSO startet Initiative zur Patientensicherheit

Ältere Menschen nehmen häufig dauerhaft mehrere Medikamente und da ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Das gilt für Patientinnen und Patienten ebenso wie für Arztpraxen und Apotheken. Wer drei oder mehr Medikamente verordnet bekommt, hat seit 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Er soll helfen, unerwünschten und gefährlichen Wechselwirkungen von Arzneimitteln vorzubeugen und Einnahmefehler zu vermeiden. In der Praxis ist der Medikationsplan bislang wenig bekannt.
Am Welttag der Patientensicherheit startet die BAGSO deshalb die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“. Patientinnen und Patienten werden über ihren Anspruch auf einen Medikationsplan aufgeklärt und ermutigt, bei ihren Ärztinnen und Ärzten nachzufragen. Sie erhalten zudem Hinweise für den sinnvollen Umgang mit dem Medikationsplan.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, hat die Schirmherrschaft über die Initiative übernommen. „Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist eine wichtige Errungenschaft für die Patientinnen und Patienten“, so Claudia Schmidtke. „Jetzt kommt es darauf an, ihn auch flächendeckend in der Praxis umzusetzen.“
Die Initiative wird von zahlreichen Patientenorganisationen und anderen Partnern unterstützt und von mehreren Unternehmen finanziell gefördert. Ein Muster-Medikationsplan und weitere Informationen sind auf www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de  zu finden.


Jumelage Konstanz holt in Frankreich den OSCAR-Pokal

Seit 1977 besteht in Konstanz eine Sektion des JEPTT (Jumelages Europeens PTT e. V., Verband für Partnerschaften des europäischen Post- und Telekompersonals). Seit vielen Jahren ist unser Seniorenbeirat
Christian Siebold Vorsitzender dieser Sektion.
Vom 01.07. bis 05.07.19 organisierte die Sektion Dijon die diesjährige „OSCAR-Veranstaltung, die bereits seit 30 Jahren stattfindet. Es trafen sich 135 Teilnehmer aus Frankreich, Deutschland,Großbritannien, Polen sowie der Schweiz). An zwei Tagen waren 42 Radfahrer und 80 Wanderer gemeinsam in der näheren Umgebung unterwegs von
Semur-en-Auxois unterwegs. Am dritten Tag gab es einen Ausflug zur Höhle von Arcy, in der es außer sehenswerten Stalagtiten und Stalagmiten auch 30 000 Jahre alte Höhlenmalereien zu bestaunen gab. Am Nachmittag ging es noch nach Vezelay mit einer romanischen Basilika (inzwischen Weltkulturerbe!)
Am letzten Abend fand vor dem Abendessen die Siegerehrung statt. Von den Radfahrern wurden insgesamt 4446 km gefahren, davon hat die Konstanzer Teilnehmergruppe mit 8 Radfahrern die meisten Kilometer erstrampelt. Bei der Wandergruppe beteiligten sich drei Jumeleure aus Konstanz. Im Anschluß nahm der Vorsitzende der Konstanzer Sektion Christian Siebold unter großem Beifall den OSCAR-Pokal entgegen.
Der nächste OSCAR findet Ende Juni 2020 übrigens in Breslau (Polen) statt.

Wenn Sie Interesse an diesen Aktivitäten haben, schauen Sie sich bitte die Internetseite des Vereins unter www.eurojumelages.eu an. Weitere Anfragen über Email an konstanz@eurojumelages.eu oder telefonisch Christian Siebold (0 77 31) 187 616


Auszug aus dem Amtblatt Nr. 8 der Stadt Konstanz vom 17.April 2019

In Petershausen sollen 280 neue Wohnungen entstehen

Siegerentwurf des Wettbewerbs zur Entwicklung des Telekomareals gekürt

Das Telekomareal an der Moltkestraße in Petershausen soll umgestaltet werden. Hierfür hatte die Eigentümerin, die Stuttgarter BPD Immobilienentwicklung GmbH, in Abstimmung mit der Stadt Konstanz einen Architektenwettbewerb zur Entwicklung des Areals ausgelobt, der jetzt entschieden ist.

Der Siegerentwurf so wie die weiteren Preisträger und Anerkennungen sind noch bis 3. Mai 2019 während der üblichen Geschäftszeiten im 6. OG des Verwaltungsgebäudes Laube (Untere Laube 24) ausgestellt. Der Architektenwettbewerb war in einen Realisierungsteil zum Umbau des Fernmeldehochhauses und einen Ideenteil zur Entwicklung des westlich angrenzenden Areals aufgeteilt. Sowohl im Hochhaus als auch auf dem Telekomareal sollen neue Wohnungen entstehen, ergänzt werden diese durch gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Hochhauses, die vorgelagerten Pavillons und eine Kita im Ideenteil. Insgesamt entstehen auf dem Areal rund 280 neue Wohnungen – davon etwa 180 im Ideenteil, von denen 30% gemäß des Handlungsprogramms Wohnen im geförderten Wohnungsbau angesiedelt sein werden. Der Baubeginn für das Hochhaus ist für das Frühjahr 2020, die Fertigstellung für den Sommer 2022 geplant. Die Fertigstellung der Entwicklungsmaßnahmen im angrenzenden Areal sind für das Jahr 2024 vorgesehen.

Die Jurymitglieder hatten Ende März unter 13 eingereichten Arbeiten drei Preisträger ermittelt. Der Entwurf des Berliner Architekturbüros Sauerbruch Hutton in Arbeitsgemeinschaft mit der Sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, ebenfalls aus Berlin, wurde sowohl im Realisierungsteil als auch im Ideenteil einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Den 2. Preis im Realisierungsteil erhielt das Rotterdamer Architekturbüro MLA+ mit den Grieger Harzer Landschaftsarchitekten, der 3. Preis ging an Blocher Partners aus Stuttgart mit Greenbox Landschaftsarchitekten. Im Ideenteil vergab die Jury einen zweiten Preis an Holzer Kobler Architekturen aus
Zürich mit A 24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH. Anerkennungen gingen an: Grüntuch Ernst Generalplanungs GmbH & WES Landschaftsarchitektur sowie die Konstanzer ARGE Braun+Müller & ee concept GmbH & W+P Freie Landschaftsarchitekten.